
VERA KNÖTGEN
Privatpraxis (HeilprG)
PSYCHOTHERAPIE BERATUNG COACHING

HONORAR
Erstgespräch
Schnuppertermin
Beim ersten Termin geht es primär darum, Ihr Anliegen zu klären und sich kennenzulernen. Danach entscheiden Sie, ob die Chemie passt und Sie sich eine vertrauensvolle und wirksame Zusammenarbeit vorstellen können.

HONORAR
Therapie
Sie haben sich entschieden.
Es kann also losgehen, uns Ihrem Anliegen zu widmen.
Natürlich geht das auch ohne klar umrissenens Thema, denn das zeigt sich oftmals erst im Verlauf... oder kann sich ändern. Es ist ein dynamischer Prozess.
HONORAR
Beratung I Coaching
Sie sind nach dem ersten Termin nun bereit, ins Handeln zu kommen und Ihr Ziel oder Thema anzugehen.
Kosten für Beratung oder Coaching sind in der Regel übrigens steuerlich absetzbar.


ABLAUF
Erst mal 'fensterln' - es geht los mit einem ersten Schnuppertermin zum vergünstigten Honorar. Hier lernen wir uns kennen und klären Ihr Anliegen.
Das Wichtigste ist herauszufinden, ob die 'Chemie' stimmt. Denn eine Therapie oder Beratung macht nur Sinn, wenn Sie Vertrauen und ein Gefühl der Sicherheit aufbauen können, damit Sie sich möglichst gut darauf einlassen können.
Wenn dem nicht so ist und Sie sich gegen eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, wird Ihnen das niemand übel nehmen.
In dem Fall ist es besser, wenn Sie sich weiter umschauen, um die/den passenden Therapeut*in für sich zu finden - zumal es zu 100% um Sie und alleinig um Ihren Fortschritt geht. Hören Sie gut auf Ihren Bauch, denn der weiß die Antwort meist schon nach dem ersten, spätestens nach dem zweiten Termin.
HONORAR - ÜBERSICHT
ERSTGESPRÄCH - SCHNUPPERTERMIN
50 Minuten - €60*
HONORAR - THERAPIE
50 Minuten - €100* (Einzeltherapie)
HONORAR - BERATUNG/COACHING
60 Minuten - €120** (Einzelsitzung)
90 Minuten - €180** (Paarberatung)
* Umsatzsteuerfrei nach § 19 UStG
** Umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG

TERMINABSAGE & AUSFALLHONOROR
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie bitte spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn Bescheid. Eine kurze Text- oder Sprachnachricht oder E-Mail ohne Begründung reicht völlig aus.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei Nicht-Erscheinen oder einer unentschuldigten Absage, die weniger als 24 Stunden vorher erfolgt, 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung stelle. Ihr Termin ist fest für Sie reserviert und kann so kurzfristig nur in Ausnahmefällen noch anderweitig vergeben werden.
ABRECHNUNG
Psychotherapie - Gesetzliche Krankenkassen und Beihilfen
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie nicht bzw. nur in Ausnahmefällen, falls bei vorliegender dringender Notwendigkeit in angemessener Zeit kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung zur Verfügung steht.
Psychotherapie - Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen
Im Rahmen von Heilpraktikerleistungen (nach dem HeilprG) gibt es durchaus die Möglichkeit, dass private Kranken- oder Zusatzversicherungen Kosten übernehmen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherung, ob ambulante Psychotherapie bei einem Heilpraktiker*in beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie durch Ihre private Krankenkasse oder Zusatzversicherung erstattet wird.
Psychotherapie - Selbstzahler
Leistungen werden gemäß Honorarvereinbarung abgerechnet.
Vorteile: Ihr Anliegen unterliegt absoluter Diskretion, da keine Diagnose bzw. Befunderstellung mit Angaben von psychischen Störung(en) für die Beantragung bei der Krankenkasse nötig ist. Ist eine solche erst einmal dokumentiert, können Nachteile beim Abschluss von Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie beim Wechsel in die private Krankenversicherung oder beim Abschluss einer Krankenzusatzversicherung enstehen. Aus eigener Tasche in eine Therapie zu investieren ist also grundsätzlich eine Überlegung wert, falls Sie in den kommenden Jahren noch Versicherungen abschliessen oder wechseln möchten. Auch die Gefahr, dass Ihnen eine Verbeamtung wegen einer dokumentierten Psychotherapie verweigert wird, besteht in diesem Fall nicht.
Beratung und Coaching
Beratung und Coaching sind keine Kassenleistungen und werden gemäß Honorarvereinbarung abgerechnet. Kosten für Beratung und Coaching können in der Regel steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Paarberatung
Paartherapie und -beratung sind keine Heilleistungen und werden weder von Krankenversicherungen noch der Beihilfe erstattet. Die Kosten sind daher selbst zu tragen. Leistungen werden gemäß Honorarvereinbarung abgerechnet.